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Ihre Ausstellung in der Manfred-Sauer-Stiftung

Die MSS stellt Künstlern das Atrium im Erdgeschoss sowie die Wände der Galerie (Seite Seminarräume und Hotelzimmer) für Kunstausstellungen kostenfrei zur Verfügung. Die MSS trifft die Entscheidungen über Ausstellungen und deren Dauer.

Sie ist in der Regel auf 8  Wochen beschränkt.

1.      Bewerbung für eine Ausstellung / Auswahl der Künstler

Die Auswahl der Ausstellungsprojekte trifft eine hausinterne Jury. Künstler, die sich für eine Ausstellung bewerben möchten, schicken die Unterlagen über ihre Kunst bis Ende April eines Jahres an
Veronika Geng, Manfred-Sauer-Stiftung, Neurott 20, 74931 Lobbach.

Bis Ende Mai erhalten die Bewerber Bescheid, ob Sie im Folgejahr ihre Exponate in der Manfred-Sauer-Stiftung ausstellen können. Die MSS behält sich vor, auch zwei Künstlern gemeinsam (z.B. Maler und Bildhauer) eine Ausstellungsfläche zu bieten. Für die detaillierten Absprachen nimmt die MSS mit dem Künstler Kontakt auf.

2.      Organisation

Die Künstlerin/der Künstler ist für die Organisation der Ausstellung selbst zuständig.

Zur Organisation zählen:

  •  Auf- und Abräumen/-hängen
  • Erstellen von Verkaufslisten
  •  Vernissage (Medien, Ansprache, Musik inkl. den notwendigen Genehmigungen z.B. GEMA)
  • Information
  •  Verkauf
  •  Versicherung

3.      Werbung

Die Manfred-Sauer-Stiftung unterstützt den Künstler in folgenden Punkten:

  • Druck/Verteilung von Postern (ca. 50 Stellen)
  • Druck/Verteilung von Handzetteln
  •  Anzeige im redaktionellen Teil des Amtsblatts
  • Hinweise auf der Homepage / Newsletter MSS
  • Information der örtlichen Presse der Rhein-Neckar-Zeitung
  • Gestaltung der Vernissage

Die grafischen Arbeiten hierzu werden in Absprache erstellt.

4.      Verkaufserlös / Kosten

Die Manfred-Sauer-Stiftung erhebt keine Gebühren für verkaufte Kunstobjekte, freut sich aber immer über Objekte, die der Stiftung geschenkt werden.

Anfallende Kosten für Künstler:

  • Werbungskosten
  • Kosten für Musiker, Redner zur Vernissage, Kosten für GEMA – bei Musik zur Vernissage
  • Versicherung

5.      Einrichtung / Stellwände / Sockel

Für das Aufhängen der Bilder sind die von der MSS zur Verfügung gestellten Montagehaken und Möglichkeiten zu verwenden. Bildnummern bzw. Klebetiketten dürfen nicht auf die Wände geklebt werden. Es dürfen keine Nägel in die Wände eingeschlagen werden. Es stehen feine Stecknadeln zum Anbringen der Schildchen zur Verfügung

Das Mitbringen eigener Stellwände und Podeste ist nach vorheriger Vereinbarung möglich. Eine geringe Anzahl an Sockeln steht zur Verfügung.

Das Ein- und Ausladen der Bilder hat über den Seiteneingang bzw. die Tiefgarage zu erfolgen. Transportwagen (z.B. Hubwagen) können zur Verfügung gestellt werden. Die Aussteller haften für Beschädigungen des Eigentums der Manfred-Sauer-Stiftung.

6.      Manpower

Unterstützung bei der Einrichtung der Ausstellung sowie der Beleuchtung und Montage, die über kleine Hilfestellungen hinausgehen, ist möglich. Der Arbeitseinsatz wird nach Zeitaufwand berechnet. Der Stundenansatz beträgt 30,- € für hausinterne Handwerker. Hinzu kommen eventuell Nacht-, Feiertags- oder Wochenendzuschläge.

7.      Haftung

Die Manfred-Sauer-Stiftung übernimmt keine Haftung für Beschädigungen der ausgestellten Objekte. Versicherungsschutz ist Sache des Künstlers.

8.      Vernissage

Die Getränke während der Vernissage übernimmt das Restaurant der Manfred-Sauer-Stiftung Betriebsgesellschaft mbH. Sollten Häppchen oder Ähnliches gereicht werden, ist der Bezug über das Restaurant zwingend. Die Kosten gehen zu Lasten des Künstlers. Wir beraten Sie gerne individuell und erstellen ihnen ein Angebot.

Da in der Manfred-Sauer-Stiftung oft Veranstaltungen parallel stattfindenden, ist es nötig, musikalische Umrahmungen oder sonstige Events anlässlich der Vernissage miteinander abzustimmen.

9.      Besondere Vereinbarungen

Bei Grossanlässen (Markt oder Tag der offenen Tür) behält sich die Manfred-Sauer-Stiftung vor, Bilder oder Kunstgegenstände aus Sicherheitsgründen wegzunehmen und danach wieder zu installieren. Über Zeitpunkt und Zeitdauer wird der Aussteller informiert und ggf. um Mithilfe gebeten.