Ausnahmen bestätigen die Regel. In unserem Biergarten können wir ab sofort von der drei „G“ Regelung (genesen, geimpft, getestet) absehen, so dass er ohne Einlassbeschränkungen besucht werden kann.
Dies gilt natürlich unter dem Vorbehalt niedriger Inzidenzzahlen und ausschließlich bei Bewirtung, nicht bei Buffet etc.